Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester
Du kannst festlegen, ob an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) bei euch ganztägig, halbtägig oder gar nicht gearbeitet wird. Diese Einstellung wirkt sich automatisch auf die Sollarbeitszeit in der Zeiterfassung aus.
Welche Optionen gibt es?
Für Heiligabend und Silvester kannst du jeweils eine der folgenden Arbeitsdauern auswählen:
- Ganzer Tag
- Vormittags
- Nachmittags
- Gar nicht
Die Einstellung erfolgt in der Urlaubsverwaltung.
Auswirkungen auf die Zeiterfassung
Die gewählte Arbeitsdauer wird automatisch an die Zeiterfassung übergeben und dort berücksichtigt.
Das bedeutet:
- Die Sollarbeitszeit an Heiligabend bzw. Silvester wird entsprechend angepasst
- Es ist keine zusätzliche Einstellung in der Zeiterfassung notwendig
- Die Anpassung erfolgt automatisch im Hintergrund
Beispiel
Einstellung in der Urlaubsverwaltung:
Arbeitsdauer an Heiligabend: Vormittags
Auswirkung in der Zeiterfassung: Statt z. B. 8 Stunden Sollarbeitszeit werden nur 4 Stunden Sollarbeitszeit erwartet
So stimmen die Sollstunden automatisch mit der verkürzten Arbeitszeit überein.
Änderungen oder Entfernen der Einstellung
- Wird die Arbeitsdauer geändert (z. B. von Vormittags auf Ganzer Tag), wird die Sollarbeitszeit automatisch neu berechnet.
- Wird die Einstellung auf "Ganzer Tag" gesetzt, gilt wieder die normale tägliche Arbeitszeit.
Wichtig zu wissen
Die Abstimmung zwischen Urlaubsverwaltung und Zeiterfassung erfolgt automatisch. Die Arbeitsdauer muss nur einmal zentral gepflegt werden und gilt dann für alle Mitarbeitenden.